Istra cijenama ne zaostaje za Francuskom
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FAQ (Oft gestellte Fragen)
1. Wie können wir einige Immobilien sehen? Kontaktieren Sie uns auf e-mail: info@istria-futura.com, oder rufen Sie uns an auf GSM: +385 91 20 17 289 , TEL: +385 52 453 430 .Kommen Sie in unsere Byro, Adresse: Aldo Negri 1, Porec, Istria, Croatien. So koennen wir ein Termin organisieren und alle interessante Objekte ansehen. 2. Sind die geschriebene Preise feststehende Preise? Der Besitzer definiert die Preis und jede Veranderung macht derselbst. 3. Ist das Erwerbssteuer schon in Preis eingestellt? Nein. Es ist einheitlich auf 5% des vertraglichen Immobilienwertes festgelegt. Dieser Steuersatz bezieht sich auf alle Immobilien und alle Immobiliengeschäfte. Der zu zahlende Steuerbetrag wird aufgrund des Kaufpreises der Immobilie aus dem Vertrag und einer Wertschätzung seitens des befugten Steueramtes in dessen Gebiet sich die Immobilie befindet festgesetzt. Gemäß des Gesetzes wird Erwerbssteuer entweder vom Käufer oder dem Verkäufer in seinem Namen bezahlt, je nach Absprache der Parteien. Nach Abschluß des Kaufvertrages muß der Käufer den Immobilienkauf beim zuständigen Steueramt in 30 Tagen nach dem Vertragsabschluß anmelden. Der öffentliche Notare ist ebenso verpflichtet, eine Kopie des Kaufvetrages an das Steueramt zu senden. Der Käufer muß dann in 15 Tagen nach Eingang des Bescheides über zu entrichtende Erwerbssteuer vom Steueramt, diese Steuer bezahlen. Im Falle des Zahlungsverzuges, werden für jeden Tag der Verspätung Verzugszinsen berechnet. 4. Kann man auch in Auslandswährung bezahlen? Ja und es wird per Bank - oder Postüberweisung bezahlt. Im Falle von Zahlung in ausländischer Währung, wird diese nach jeweils gültigem mittleren Wechselkurs der Nationalbank Kroatien am Tage der Zahlung in Kuna umgerechnet. 5. Können Auslänische Staatsbürger Immobilien in Kroatien erwerben? Ja. Dazu benötigen sie eine Zustimmung des Ministeriums für Rechtswesen und des Ministeriums für Außlandsfragen. Diese Zustimmung können Bürger der Staaten beantragen mit denen Kroatien ein Reziprozitätsabkommen unterzeichnet hat und in Ausnahmefällen auch Bürger anderer Staaten. Das Verfahren ist wie folgt: Wenn ein Ausländer dafür entschliesst ist um eine Immobilie in Kroatien zu erwerben, muß zuerst ein Verkaufsvertrag mit dem Verkäufer abgeschlossen werden. Dieser muss zu diesem Zeitpunkt notariell beglaubigt werden. Der Vertrag wird danach, mit anderen nötigen Unterlagen an das Außenwärtige Ministerium in Zagreb geschickt. Nachdem dieses Ministerium seine Zustimmung erteilt, kann das Eigentum in das Grundbuch beim entsprechenden Landgericht auf den Namen des Käufers eingetragen werden und die Erwerbssteuer entrichtet/bezahlt werden. Ausländer die eine Gesellschaft in Kroatien zu gründen planen, oder schon eine gegründet haben, können im Namen dieser Gesellschaft frei Immobilien erwerben. 6. Wie hoch ist das Agentursprovision?
Die Provision enthaltet alle Dienste bis der Vertragsabschluß.
7. Wie viel wird bezahlt fuer Anzahlung, wenn mann eine Immobilie kaufen will? Sonst ist es 10% des Vertragspreises oder nach Absprache der Vertragsparteien. 8. Wie kann ich das letzte Preis ausrechnen? IMMOBILIENPREIS = Letzte Preis |


















